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Erklärt der Mieter beim Abschluss des Mietvertrags, dass er Designer sei und gut verdiene und trifft dies nicht zu, ist der Vermieter zur Anfechtung des Mietvertrages berechtigt. Dies hat das Amtsgericht Saarlouis entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Die Klägerin hat den Mietvertrag wegen arglistiger Täuschung angefochten. Die Beklagte erklärte beim Abschluss des Mietvertrags, dass sie Designerin sei und gut verdiene. Dies stellte sich nachträglich als falsch heraus. Vielmehr erhielt die Beklagte
Das Amtsgericht Saarlouis entschied zu Gunsten der Klägerin. Ein Anspruch auf Rückgabe und Räumung bestehe. Denn der Mietvertrag sei aufgrund der wirksamen
Nach Ansicht des Amtsgerichts seien Fragen zu den Einkommensverhältnissen des Mieters zulässig, da der Vermieter ein maßgebliches Interesse daran habe.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.11.2012
Quelle: Amtsgericht Saarlouis, ra-online (zt/NZM 2000, 459/rb)
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Dokument-Nr. 14448
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