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Ein Wohnungsmieter muss mit einer Postzustellung um 17 Uhr am Silvestertag nicht mehr rechnen. Eine um 17 Uhr vom Vermieter in den Briefkasten der Mieter eingeworfene Betriebskostenabrechnung ist damit nicht fristgerecht zugegangen, so dass kein Anspruch auf Nachzahlung besteht. Dies hat das Amtsgericht Lüdenscheid entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Vermieter eines Hauses warf am Silvestertag des Jahres 2010 um 17 Uhr die
Das Amtsgericht Lüdenscheid entschied gegen den Vermieter. Ihm stehe kein Anspruch auf die
Eine
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.09.2017
Quelle: Amtsgericht Lüdenscheid, ra-online (zt/WuM 2011, 628/rb)
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Dokument-Nr. 24888
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