kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Wird der Vermieter über einen Mangel der Mietsache in Kenntnis gesetzt, bleibt in der Folge aber untätig und nimmt keine Beseitigung des Zustands vor, so hat der Mieter einen Anspruch auf Mietminderung. Unangenehme Gerüche, die aus einer anderen Wohnung im Wohnhaus dringen, können dabei einen Mietminderungsanspruch begründen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Charlottenburg hervor.
Die Mieter im vorliegenden Fall machten eine
Es habe nach Zersetzungsprozessen menschlicher Ausscheidungen sowie organischem Hausmüll gerochen. Über Wochen und Monate hätten die Mieter und ihre Kinder in der Regel nur mit einem vor den Mund und Nase gehaltenen Tuch das
Die Mieter hätten diesen Zustand bereits frühzeitig beim Vermieter angezeigt und um
Das Amtsgericht Charlottenburg entschied, dass den Mietern eine Minderung von 10 Prozent für Januar und Februar, 7,5 Prozent für den Monat März und 5 Prozent für den April zustand. Die gemietete
Die Mieter hatten außerdem einen Anspruch auf Ersatz der Kosten für das eingeholte Gutachten. Der Vermieter habe sich mit der
Unangenehme Gerüche, für die ein Nachbarmieter verantwortlich ist, können einen Mietminderungsgrund darstellen, sofern die Geruchsbelästigungen die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung erheblich einschränken. Als erhebliche Belästigung kann dabei der Geruch von Hundeurin im Treppenhaus oder der Geruch von Zersetzungsprozessen menschlicher Ausscheidungen sowie organischem Hausmüll, der aus der Wohnung eines Nachbarmieters dringt, angesehen werden (rao).
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.04.2012
Quelle: ra-online, Amtsgericht Berlin-Charlottenburg (vt/st/pt)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Amtsgericht-Charlottenburg_213-C-9410_Essensgerueche-und-Muellgerueche-aus-einer-anderen-Wohnung-sowie-Hundeurin-im-Treppenhaus-begruenden-einen-Anspruch-auf-Mietminderung~N11384
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 11384
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.