wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil vom 13.10.2022
122 C 156/21 -

Mietminderung von 10 % wegen Störung der Nachtruhe durch erhebliche Kochgerüche

Vermieter muss Eindringen der Kochgerüche verhindern

Wird die Nachtruhe von Wohnungsmietern gestört, weil in ihrem Schlafzimmer Kochgerüche der unter ihr liegenden Wohnungen eindringen, rechtfertigt dies eine Mietminderung in Höhe von 10 %. Zudem muss der Vermieter das Eindringen der Kochgerüche verhindern. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Mitte entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieter einer Altbau-Wohnung in Berlin bemängelten seit Februar 2019, dass insbesondere zur Nachtzeit massive Kochgerüche der unter ihrer Wohnung liegenden Wohnung in ihr Schlafzimmer dringen. Unter dem Schlafzimmer der Mieter befand sich die Küche der Nachbarswohnung. Die Mieter erhoben schließlich Klage.

Recht zur Mietminderung wegen Kochgerüche

Das Amtsgericht Berlin-Mitte entschied zu Gunsten der Mieter. Sie können ihre Miete um 10 % mindern. Zwar stelle die Verbreitung von Küchengerüchen noch keinen Mietmangel dar. Ein Mangel liege aber vor, wenn es sich um eine erhebliche oder durchgängige Belastung des Geruchsempfindens handele. So lag der Fall hier. Die Störung der Nachtruhe durch Gerüche stelle eine besonders intensive Beeinträchtigung des Gebrauchs der Mietsache dar. Denn der Mieter sei ihr machtlos, nicht vorhersehbar, während der Ruhezeiten ausgesetzt, die einen besonderen Schutz genießen.

Anspruch auf Mangelbeseitigung

Den Mietern stehe nach Auffassung des Amtsgerichts zudem ein Anspruch auf Mangelbeseitigung gemäß § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB zu. Der Vermieter müsse Maßnahmen ergreifen, um ein Eindringen von Gerüchen durch Kochvorgänge und Speisenzubereitungen in das Schlafzimmer der Mieter durch die Geschossdecke zu verhindern.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.02.2023
Quelle: Amtsgericht Berlin-Mitte, ra-online (zt/WuM 2022, 730/rb)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/AG-Berlin-Mitte_122-C-15621_Mietminderung-von-10-Prozent-wegen-Stoerung-der-Nachtruhe-durch-erhebliche-Kochgerueche.news32607.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 32607 Dokument-Nr. 32607

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.