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Der Mieter einer Wohnung ist berechtigt einen Haustürschlüssel dem Zeitungszusteller zu übergeben. Denn die Zeitungszustellung bis zur Wohnungstür gehört zumindest in Berlin zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache. Dies hat das Amtsgericht Charlottenburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieter einer Wohnung beabsichtigten im Jahr 1983 einen
Das Amtsgericht Charlottenburg entschied zu Gunsten der Mieter. Sie haben den
Die Vermieterin habe demgegenüber nicht auf den
Eine nennenswerte Erhöhung des Sicherheitsrisikos sei mit der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.08.2014
Quelle: Amtsgericht Charlottenburg, ra-online (zt/MieterMagazin 1984, Heft 3, Seite 17/rb)
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Dokument-Nr. 18611
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