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Regelt eine Klausel im Mietvertrag, dass der Mieter Kleinreparaturen mit einem Kostenaufwand von bis zu 120 Euro selbst tragen muss, so liegt eine unangemessene Benachteiligung des Mieters vor. Die Klausel ist daher unwirksam (§ 307 BGB). Dies hat das Amtsgericht Bingen entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall bestand zwischen zwei Mietvertragsparteien Streit darüber, ob eine
Das Amtsgericht Bingen entschied zu Gunsten der
Nach Ansicht des Amtsgerichts habe die Grenze der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.07.2013
Quelle: Amtsgericht Bingen, ra-online (zt/WuM 2013, 349/rb)
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Dokument-Nr. 16268
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