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Ein Mieter kann einen zusätzlichen Haustürschlüssel vom Vermieter für den Zeitungsboten (hier: "Der Tagesspiegel") verlangen. Dies hat das Amtsgericht Wedding entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall hatte der Vermieter die Haustürschließanlage auswechseln lassen, wodurch sich die Schlüssel änderten. Der
Der Vermieter weigerte sich, der Mieterin einen Schlüssel für den Zeitungsboten auszuhändigen. Er habe kein Vertrauen zu den Zustellern, die zu nächtlicher Zeit in sein Haus eindringen müssten. Die Mieterin verklagte daraufhin den Vermieter auf einen weiteren
Das Amtsgericht Wedding gab der Mieterin Recht. Der Vermieter sei gemäß § 536 BGB verpflichtet, entweder dem Zusteller der
Das Gericht ließ den Einwand des Vermieters, er habe kein Vertrauen in die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.10.2011
Quelle: ra-online, Amtsgericht Wedding (vt/pt)
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Dokument-Nr. 11191
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