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Der Vermieter einer Wohnung ist berechtigt, einen abgenutzten Teppichboden durch Laminat zu ersetzen. Denn ein Mieter hat unwesentliche Veränderungen an der Mietsache grundsätzlich hinzunehmen. Insofern überwiegen die Vorteile des Laminats das Interesse des Mieters am Erhalt des ursprünglichen Zustands der Wohnung. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Stuttgart hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall beabsichtigte eine Vermieterin einen über 17 Jahre alten, stark abgenutzten
Das Amtsgericht Stuttgart entschied zu Gunsten der Vermieterin. Sie habe den
Der Einbau von
Das Interesse der Vermieterin an der Vorteilhaftigkeit des Laminats habe das Interesse der Mieterin an dem Erhalt des ursprünglichen Zustands der Wohnung nach Ansicht des Amtsgerichts zudem überwogen. Auftretender Trittschall könne durch geeignete Maßnahmen begegnet werden. Darüber hinaus habe die Nachbarin ohnehin Trittschall im Rahmen der DIN-Vorschriften hinzunehmen.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.09.2016
Quelle: Amtsgericht Stuttgart, ra-online (vt/rb)
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