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Bringt der Vermieter bei der Renovierung eines Balkon statt der zuvor vorhandenen Balkonfliesen lediglich einen Estrich auf dem Balkon auf, so mindert dies nicht den Wohnwert der Wohnung. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Berlin hervor.
Im zugrunde liegenden Fall ließ der Vermieter den
Das Landgericht Berlin führte aus, dass der Mieter keinen Anspruch auf Neuanbringung von
Die Richter betonten aber, dass der Vermieter selbstverständlich nicht nach Belieben die Mietsache verändern dürfe. Der Vermieter dürfe in Rahmen seines Gestaltungsrechts als Eigentümer den Zustand der Mietsache nur dann verändern, wenn der
Daher dürfe der Vermieter z.B. nicht ohne Weiteres einen Parkettfußboden entfernen, selbst wenn im Mietvertrag nicht ausdrücklich der Parkettfußboden mitvermietet worden sei. Das Argument, ein anderer Fußboden würde auch nicht den Aufenthalt im Raum beeinträchtigen, würde hier nicht greifen. Parkett stelle nämlich eine besondere Ausstattung eines Zimmers dar, die den
Normale Fliesen auf dem
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.11.2011
Quelle: ra-online, Landgericht Berlin (vt/pt)
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Dokument-Nr. 12605
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