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Ist eine Duschkabine undicht, so dass erhebliche Wassermengen austreten, so rechtfertigt dies eine Mietminderung von 10 % der Bruttomiete. Die Beschädigung einer Wand im Schlafzimmer in der Größe von zwei DIN A4-Seiten mit herausbröckelndem Putz rechtfertigt eine Mietminderung von 5 % der Bruttomiete. Dies hat das Amtsgericht Stuttgart entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Seit Mai 2017 minderten die Mieter einer Wohnung in Stuttgart ihre Miete um 10 %, da die
Das Amtsgericht Stuttgart entschied gegen die Vermieter. Ihnen stehe kein Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung zu. Die Mieter seien nämlich berechtigt gewesen, die Miete zu mindern.
Die
Auch die beschädigte Schlafzimmerwand sei nach Auffassung des Amtsgerichts als Mangel zu bewerten. Die Minderung sei mit 5 % der Bruttomiete zu bemessen. Der Mangel überschreite zweifelsfrei die Schwelle der Erheblichkeit. Die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.11.2020
Quelle: Amtsgericht Stuttgart, ra-online (zt/WuM 2020, 641/rb)
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Dokument-Nr. 29391
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