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Für verschiedene Mängel einer Wohnung, wie defekte Abflüsse und Steckdosen und Schäden an einer Außentreppe, rechtfertigen Minderungsquoten zwischen 0,5 % und 10 %. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Schöneberg hervor.
Im vorliegenden Fall konnten Mieter verschiedene
Die Mieter rügten einen Fäkalienrückfluß in ihrem WC, das nicht richtige Abfließen des Wassers durch den
Das Gericht stellte einen Anspruch auf
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.06.2012
Quelle: ra-online, Amtsgericht Schöneberg (vt/st)
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Dokument-Nr. 13388
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