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Hat ein Mieter die Mängel einer Wohnung bisher anstandslos hingenommen, so lebt sein Recht zur Minderung dann wieder auf, wenn der Vermieter die Miete erhöht. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Osnabrück hervor.
Im zugrunde liegenden Fall verlangte der Vermieter einer Wohnung eine
Das Amtsgericht Osnabrück entschied zu Gunsten des Mieters. Ihm habe ein Recht zur Minderung zugestanden. Die Wohnung sei mit Mängeln behaftet gewesen. Durch die
Der Umstand, dass der Mieter in der Vergangenheit die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.12.2012
Quelle: Amtsgericht Osnabrück, ra-online (zt/NJW-RR 1995, 971/rb)
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Dokument-Nr. 14762
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