wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Nürnberg, Urteil vom 24.10.2012
28 C 4478/12 -

Recht zur Mietminderung von 4,45 % wegen nicht funktionierendem Aufzug

Anspruch auf Reparatur besteht

Funktioniert der Aufzug nicht, so kann der Mieter einer im 2. Stock liegenden Wohnung seine Miete um 4,45 % mindern. Zudem steht ihm ein Anspruch auf Reparatur des Aufzugs zu. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Nürnberg hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall minderten die Mieter einer im 2. Stock liegenden Wohnung ab November 2011 ihre Miete, da der Aufzug seit März 2011 nicht funktionierte. Zudem verlangten sie von ihrer Vermieterin die Reparatur des Aufzugs. Diese wies das Minderungsrecht jedoch zurück. Ihrer Meinung nach sei die Wohnung mangelfrei gewesen. Der Aufzug habe nicht zur Wohnung gehört. Eine Reparatur lehnte die Vermieterin ab, da diese zu teuer sei.

Mietminderung war berechtigt

Das Amtsgericht Nürnberg bejahte ein Recht zur Mietminderung von 4,45 % wegen des nicht funktionierenden Aufzugs. Zwar habe sich der Aufzug außerhalb der Wohnung befunden, er habe aber dennoch eine nicht unerhebliche Rolle für den Komfort der im 2. Stock gelegenen Wohnung gespielt.

Anspruch auf Reparatur bestand

Zudem habe den Mietern nach Ansicht des Amtsgerichts ein Anspruch auf Reparatur des Aufzugs zugestanden, da sie die Wohnung mit einem funktionierenden Aufzug angemietet haben. Die Vermieterin hätte eine Reparatur nur ablehnen können, wenn dies unwirtschaftlich gewesen wäre. Daran seien jedoch strenge Anforderungen zu stellen. Die Vermieterin habe jedenfalls nicht nachweisen können, dass die Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit des Fahrstuhls unwirtschaftlich gewesen war.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.06.2014
Quelle: Amtsgericht Nürnberg, ra-online (vt/rb)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/AG-Nuernberg_28-C-447812_Recht-zur-Mietminderung-von-445-Prozent-wegen-nicht-funktionierendem-Aufzug.news18203.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 18203 Dokument-Nr. 18203

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.