wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Münster, Urteil vom 04.03.1980
8 C 550/80 -

Hoher Heiz- und Lüftungsbedarf zur Vermeidung von Feuchtigkeit begründet Mangel der Wohnung

Vermieter zu modernen Isoliermaßnahmen verpflichtet

Führt die unzureichende Außenisolierung eines Wohnhauses zu einem höheren Lüftungs- und Heizungsbedarf, so begründet dies einen Mangel der Wohnung. Nicht der Mieter schuldet eine stärkere Beheizung, sondern der Vermieter eine bessere Isolierung. Dies hat das Amtsgericht Münster entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall minderten die Mieter einer Wohnung ihre Miete aufgrund aufgetretener Feuchtigkeit. Der Vermieter akzeptierte die Minderung nicht. Seiner Meinung nach, haben die Mieter die Feuchtigkeit durch ihre unzureichende Belüftung und Beheizung der Wohnräume verursacht. Er klagte daher auf Zahlung der ausstehenden Miete.

Mietern stand Recht zur Mietminderung zu

Das Amtsgericht Münster entschied gegen den Vermieter. Denn den Mietern habe ein Recht zur Mietminderung aufgrund der Feuchtigkeit in den Wohnräumen zugestanden. Diese habe wiederum auf die unzureichende Außenisolierung beruht.

Mieter schuldeten nur normales Lüften und Heizen

Nach Ansicht des Amtsgerichts haben die Mieter kein intensives Belüften und Beheizen der Wohnung geschuldet. Vielmehr haben sie ein Anspruch auf eine Wohnung gehabt, die mit normalen Lüftungs- und Heizungsgewohnheiten bewohnbar war. Dies gelte umso mehr in Anbetracht der in den letzten Jahren gestiegenen Energiekosten. Die Verbraucher und somit auch die Mieter sollen nunmehr zu einem sparsamen Energieverbrauch angeregt werden.

Vermieter schuldete bessere Außenisolierung

Nicht die Mieter seien verpflichtet gewesen durch ihr Heizungsverhalten die mangelnde Außenisolierung des Wohnhauses zu kompensieren, so das Amtsgericht weiter. Vielmehr habe der Vermieter eine an den heutigen Stand gemessene Isolierung vornehmen müssen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.06.2013
Quelle: Amtsgericht Münster, ra-online (zt/WuM 1982, 185/rb)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/AG-Muenster_8-C-55080_Hoher-Heiz-und-Lueftungsbedarf-zur-Vermeidung-von-Feuchtigkeit-begruendet-Mangel-der-Wohnung~N16131

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 16131 Dokument-Nr. 16131

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.