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Fällt bei einem Mieter an einem Wochenende im Winter die Heizung aus, kann er im Notfall auch ohne Rücksprache mit seinem Vermieter eine Reparaturfirma beauftragen. Die Kosten für die Notreparatur müssen vom Vermieter erstattet werden. Dies entschied das Amtsgericht Münster.
Die klagende
Die Firma nahm provisorische Instandsetzungsarbeiten in Höhe von rund 511 Euro vor. Zehn Tage später wurden von der Firma weitere Reparaturarbeiten durchgeführt. Die Kosten hierfür beliefen sich auf rund 456 Euro. Die
Der
Die
Das Gericht war daher der Auffassung, dass die Klägerin die Kosten, die zur unmittelbaren Instandsetzung im Rahmen einer
Soweit die Klägerin darüber hinaus auch Kosten für das Tätigwerden der Firma zehn Tage später geltend mache, sei die Klage nach Ansicht des Gerichts unbegründet. Da bereits mit der ersten
Grundsätzlich müsse dem
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.12.2010
Quelle: ra-online (ac)
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Dokument-Nr. 10798
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