wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Köln, Urteil vom 20.06.2006
223 C 8/06 -

Garagentor marode - Mieter darf nicht einfach zur Selbsthilfe greifen

Kein Aufwendungsersatz für Erneuerung eines Garagentors, wenn Bestand der Mietgarage nicht gefährdet war

Ein Mieter darf einen Mangel an der Mietsache nicht einfach im Wege der so genannten Selbsthilfe beheben und danach vom Vermieter die Kosten verlangen. Die Selbsthilfe ist nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen möglich, wie das Amtsgericht Köln entschied.

Im Fall verlangte der Mieter einer Garage vom Vermieter Ersatz seiner Aufwendungen für die Erneuerung des maroden Garagentores (§ 536 a Abs. 2 Nr. 1 BGB). Der Mieter führte die Reparatur selbst durch, weil ihm der Vermieter zunächst nicht persönlich bekannt war - er hatte nur Name und Bankverbindung. Das Amtsgericht Köln wies die Klage auf Ersatz der Aufwendungen ab.

Es führte aus, dass ein Mieter nicht ohne weiteres zur Selbsthilfe greifen dürfe. Vielmehr müsse der Mieter dem Vermieter den Mangel zuvor mitteilen und dem Vermieter Gelegenheit zur Abhilfe geben. Nur wenn Gefahr im Verzuge sei, dürfe der Mieter zur Selbsthilfe greifen (vgl. § 536 a Abs. 2 Nr. 2 BGB).

Wenn dem Mieter der Vermieter nur mit Name und Bankverbindung bekannt sei, müsse der Mieter Nachforschungen anstellen. Er könne sogar verpflichtet sein, den Vermieter durch Kürzung oder Einstellung der Mietzahlungen zur Kontaktaufnahme zu bewegen, meinte das Gericht.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.08.2007
Quelle: ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/AG-Koeln_223-C-806_Garagentor-marode-Mieter-darf-nicht-einfach-zur-Selbsthilfe-greifen~N4626

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 4626 Dokument-Nr. 4626

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.