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Das Amtsgericht München hat eine nicht vorbestrafte Hebamme wegen 192-fachen Abrechnungsbetruges zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die 48-jährige polnische Staatsangehörige arbeitete als selbständige
Die
Bei der Höhe der Strafe hielt das Gericht der
Das Gericht hielt die verhängte
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.07.2015
Quelle: Amtsgericht München/ra-online
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Dokument-Nr. 21251
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