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Grundsätzlich kann der Mieter vom Vermieter Schadenersatz verlangen, falls dieser eine Kündigung wegen Eigenbedarfs ausspricht und dieser in Wirklichkeit nicht besteht. Schließen beide Parteien einen Vergleich, kommt es darauf an, ob mit diesem ein "Schlussstrich" unter das Mietverhältnis gezogen werden sollte, ohne Rücksicht darauf, ob der Eigenbedarf vorhanden ist. Dann scheiden Schadenersatzansprüche des Mieters aus. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts München hervor.
Lesetipp - refrago:
Im zugrunde liegenden Fall wurde dem
Im anschließenden Räumungsprozess vor dem Amtsgericht München bestritt er ebenfalls die Absicht der
Der
Die ehemalige
Der
Allein der Abschluss eines Räumungsvergleiches führe noch nicht zwangsläufig zur Unterbrechung der Kausalität. Es komme dabei insbesondere darauf an, welchen Sachverhalt die Vertragsparteien zugrunde gelegt hätten. Wollten sie mit dem
Vorliegend habe der
Ein Kausalzusammenhang zwischen einer etwaigen Täuschung durch die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.01.2013
Quelle: Amtsgericht München/ra-online
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Dokument-Nr. 15017
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