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Eine unberechtigte Kündigung kann eine schuldhafte Vertragsverletzung darstellen, die zum Schadensersatz verpflichtet. Voraussetzung hierfür ist, dass der Kündigende erkannt hat oder erkennen musste, dass ein Kündigungsrecht nicht besteht. Zieht ein Mieter letztlich freiwillig aus seiner Wohnung aus, besteht für Ihn später kein Anspruch auf Schadensersatz wegen einer möglicherweise nicht berechtigten Kündigung seitens des Vermieters. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts München hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kläger und seine Ehefrau mieteten ab dem 1. August 2009 eine 3-Zimmer-Wohnung im Erdgeschoss eines Mehrfamilienhauses in München. Die
Am 6. April 2015 musste die
Am 7. April 2015 kündigte die Beklagte gegenüber dem Kläger und dessen Ehefrau das Mietverhältnis schriftlich fristlos mit der Begründung, dass der Kläger am Ostermontag, dem 6. April 2015, um 19 Uhr an ihrem Gartenzaun "einen hinterhältigen Säureanschlag" auf ihren Hund verübt habe. Der Kläger habe dem Hund ätzende Flüssigkeit direkt in die Augen und ins Gesicht geschüttet. Hierdurch hätten auch die behandelnden Tierärzte und die Beklagte selbst im Kontakt mit dem Tier Hautreizungen und Atembeschwerden erlitten.
Der Kläger wies die
Das Amtsgericht München wies die Klage ab. Würde die Behauptung des Klägers zutreffen, dass der Kündigungsgrund völlig unzutreffend sei, hätte es für ihn auf der Hand gelegen, dass die
Stattdessen sei der Kläger letztendlich freiwillig aus der Wohnung ausgezogen. Der Kausalverlauf zwischen
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.09.2017
Quelle: Amtsgericht München/ra-online
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Dokument-Nr. 24826
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