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Baulärm, Käfer im Zimmer sowie ein unzureichend gefülltes Buffet können eine Reisepreisminderung in Höhe von 30 % rechtfertigen. Zudem ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die Mehrkosten aufgrund eines Umzugs in einem hochwertigeren Hotel zu ersetzen, wenn er seine Pflicht zur Abhilfe der Reisemängel verletzt. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts München hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall buchte eine Frau für sich und eine Freundin für den Zeitraum vom 24.07.2014 bis 07.08.2014 eine Pauschalreise nach Hurghada in Ägypten zum Preis von 1.600 EUR. Ab dem ersten Tag an waren die Urlauberinnen von erheblichen
Das Amtsgericht München entschied zu Gunsten der Klägerin. Ihr habe zunächst gemäß § 651 d BGB ein Anspruch auf
Nach Ansicht des Amtsgerichts habe der
Der Klägerin habe schließlich gemäß § 651 c Abs. 3 BGB ein Anspruch auf
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.09.2016
Quelle: Amtsgericht München, ra-online (zt/RRa 2016, 174/rb)
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Dokument-Nr. 23114
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