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Wer nur ein einfaches Hotel bucht, darf sich über ein bescheidenes Essen nicht beschweren und insgesamt nicht allzu viel erwarten. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Frankfurt hervor.
Im zugrunde liegenden Fall beschwerte sich ein Pauschalreisender beim Veranstalter wegen - so meinte er - mehrerer
Der Urlauber habe nur ein einfaches Hotel gebucht. In dieser Kategorie könne er kein komplettes
Die vermisste
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.04.2007
Quelle: ra-online (pt)
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Dokument-Nr. 4085
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