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Das Erlegen eines Wolfes ohne Rechtfertigung stellt einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz dar. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichtes Montabaur hervor.
Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Im April vorigen Jahres wurde in einem Jagdrevier im Westerwald ein
Nach einer umfangreichen Hauptverhandlung wurde der zwischenzeitlich 72jährige Angeklagte zu einer
Der Angeklagte hatte in der Hauptverhandlung selbst angegeben, dass er davon ausgegangen war, dass es sich um einen
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.01.2013
Quelle: Amtsgericht Montabaur/ra-online
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Dokument-Nr. 15066
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