wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Meppen, Urteil vom 11.03.2003
8 C 92/03 -

Mieter dürfen Wespennest ohne Rücksprache mit dem Vermieter entfernen lassen

Vermieter muss Kosten der Feuerwehr-Beauftragung nach den Regeln der Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) erstatten

Wespennester stellen eine nicht unerhebliche Gefahr dar, die einen Mieter berechtigen kann, sofort - ohne Rücksprache mit dem Vermieter - die Entfernung zu beauftragen. Die Kosten hierfür muss der Vermieter übernehmen. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Meppen hervor.

Im vorliegenden Fall fand ein Mieter unter dem Dach mehrere Wespennester. Er beauftragte umgehend die Feuerwehr, die die Nester entfernte. Hierdurch entstanden dem Mieter Kosten von 393,- Euro. Diesen Betrag verrechnete er mit der Miete und bezahlte entsprechend weniger. Der Vermieter verklagte den Mieter daraufhin vor dem Amtsgericht Meppen auf Zahlung der einbehaltenen Miete. Ohne Erfolg.

Anspruch auf Miete wegen Aufrechnung erloschen

Das Amtsgericht Meppen wies die Klage ab. Der Vermieter habe keinen Anspruch auf die eingeklagte Miete. Ein solcher Anspruch sei hier durch eine Aufrechnung des Mieters erloschen.

Wespennester stellen eine nicht unerhebliche Gefahr dar

Der Mieter habe nämlich einen Gegenanspruch gegen den Vermieter. Indem der Mieter die Wespennester habe entfernen lassen, habe er ein Geschäft für den Vermieter geführt - eine sogenannte Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA). Da Wespennester eine nicht unerhebliche Gefahr darstellen, habe der Mieter diese sofort entfernen lassen dürfen. Eine vorherige Rücksprache mit dem Vermieter sei nicht erforderlich gewesen.

Mieter hat Aufwendungsersatzanspruch gegenüber dem Vermieter

Durch die Beseitigung der Wespennester sind dem Mieter Aufwandskosten von 393,- Euro entstanden. In Höhe dieses Aufwands habe der Mieter gegenüber dem Vermieter einen Kostenersatzanspruch. Mit diesem Anspruch habe der Mieter aufrechnen dürfen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.08.2012
Quelle: ra-online, Amtsgericht Meppen (zt/WuM 2003, 355-357/pt)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • WuM 2003, 355Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM), Jahrgang: 2003, Seite: 355

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/AG-Meppen_8-C-9203_Mieter-duerfen-Wespennest-ohne-Ruecksprache-mit-dem-Vermieter-entfernen-lassen.news11783.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 11783 Dokument-Nr. 11783

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.