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Lässt sich die mitvermietete Garage aufgrund eines Defekts nicht mehr schließen, so rechtfertigt dies regelmäßig keine Mietminderung. Denn ein gravierender Mangel ist darin nicht zu sehen. Die Diebstahlgefahr ist jedenfalls nur unwesentlich erhöht. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Kassel hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall minderten die Mieter einer Wohnung und eines
Das Amtsgericht Kassel entschied gegen die Mieter. Ihnen habe kein
Nach Ansicht des Amtsgerichts sei die Funktion einer
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.10.2014
Quelle: Amtsgericht Kassel, ra-online (zt/WuM 1989, 171/rb)
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Dokument-Nr. 19031
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