wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Kassel, Urteil vom 15.12.1988
801 C 4534/88 -

Keine Mietminderung bei defektem Garagentor

Keine wesentlich erhöhte Diebstahlgefahr

Lässt sich die mitvermietete Garage aufgrund eines Defekts nicht mehr schließen, so rechtfertigt dies regelmäßig keine Mietminderung. Denn ein gravierender Mangel ist darin nicht zu sehen. Die Diebstahlgefahr ist jedenfalls nur unwesentlich erhöht. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Kassel hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall minderten die Mieter einer Wohnung und eines Garagenstellplatz in einer Sammelgarage im Jahr 1988 ihre Miete, da sich ihre Garage wegen eines Defekts nicht mehr schließen ließ. Da die Vermieterin das Minderungsrecht nicht anerkannte, kam der Fall vor Gericht.

Kein Recht zur Mietminderung

Das Amtsgericht Kassel entschied gegen die Mieter. Ihnen habe kein Recht zur Mietminderung zugestanden. Denn in dem Defekt des Garagentors sei kein erheblicher Mangel zu sehen gewesen. Zwar habe sich die Diebstahlgefahr etwas erhöht. Für einen einigermaßen geübten Einbrecher stelle aber selbst ein geschlossenes Garagentor kein Hindernis dar.

Funktion einer Garage ist vor allem Schutz vor Witterung

Nach Ansicht des Amtsgerichts sei die Funktion einer Garage weniger im Diebstahlschutz, als in dem Schutz vor der Witterung zu sehen. Das Fahrzeug soll durch eine Garage vor den Witterungsverhältnissen geschützt werden. Diese Nutzungsmöglichkeit habe trotz der offenen Garage weiterhin bestanden.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.10.2014
Quelle: Amtsgericht Kassel, ra-online (zt/WuM 1989, 171/rb)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/AG-Kassel_801-C-453488_Keine-Mietminderung-bei-defektem-Garagentor.news19031.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 19031 Dokument-Nr. 19031

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.