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Die Rücknahme des Einspruchs gegen einen Strafbefehl wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort stellt kein Schuldeingeständnis dar. Die Haftpflichtversicherung kann daher den Versicherungsschutz wegen der Einspruchsrücknahme nicht ablehnen. Dies hat das Amtsgericht Koblenz entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im November 2019 kam es in Koblenz zu einem
Das Amtsgericht Koblenz entschied gegen die Klägerin. Ihr stehe kein Anspruch auf
In der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.11.2021
Quelle: Amtsgericht Koblenz, ra-online (vt/eingereicht von RA Drueke/rb)
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Dokument-Nr. 31102
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