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Betritt ein Vermieter ohne begründeten Anlass mit einem Universalschlüssel die Wohnung eines seiner Mieter, liegt ein schwerwiegender und massiver Eingriff in die Privatsphäre des Mieters vor. Dieser kann daher das Mietverhältnis fristlos kündigen. Dies hat das Amtsgericht Heidelberg entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall kündigte die
Das Amtsgericht Heidelberg entschied zu Gunsten der
Durch das Verhalten des Vermieters sei es nach Auffassung des Amtsgerichts verständlich gewesen, dass die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.08.2013
Quelle: Amtsgericht Heidelberg, ra-online (zt/WuM 1978, 69/rb)
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Dokument-Nr. 16480
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