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Das Amtsgericht Hannover hat einen Vermieter verurteilt, an seine Mieterin 560 Euro Schadensersatz wegen einer unberechtigten Kellerräumung zu zahlen. Bei der Räumung wurden nicht nur diverse Gegenstände, sondern auch eine 25 Jahre alte, gerade im Winterschlaf befindliche Schildkröte entsorgt.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls hatte in den zu ihrer Wohnung gehörenden Kellerraum verschiedene Gegenstände und ihre Winterschlaf haltende Schildkröte eingelagert. Sie hatte zuletzt im Januar 2013 nach ihrer Schildkröte Max geschaut, als ihr Lebensgefährte etwa vier Wochen später nach Max schauen wollte, war der
Das Amtsgericht Hannover stellte fest, dass der
Das Gericht hat nach ausführlicher Zeugenbefragung festgestellt, dass die Klägerin einen Schaden von 560 Euro erlitten hat, den die Beklagte nun ersetzen muss. Es wurde durch ein Entrümplungsunternehmen eine Singleküche mit 200 Euro, eine Reisetasche mit 45 Euro und eine Tiertransportbox mit 15 Euro Zeitwert entsorgt. Die Schildkröte habe einen Wert von 300 Euro gehabt.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.11.2013
Quelle: Amtsgericht Hannover/ra-online
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Dokument-Nr. 17131
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