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Fechtet der Vermieter den Mietvertrag wegen arglistiger Täuschung des Mieters an, so wird das Mietverhältnis für die Zukunft beendet. Eine rückwirkende Beendigung auf den Zeitpunkt des Beginns des Mietverhältnisses findet nicht statt. Dies hat das Amtsgericht Hamburg entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall hat der
Das Amtsgericht Hamburg entschied, dass die
Nehme man eine rückwirkende
Gegen das obige Urteil legte der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.12.2012
Quelle: Amtsgericht Hamburg, ra-online (zt/NJW-RR 1998, 809/rb)
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Dokument-Nr. 14443
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