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Ein Türspion dient der Lebensführung im Rahmen des Wohnzwecks. Daher ist der Vermieter grundsätzlich verpflichtet die Erlaubnis zum Einbau eines Türspions durch den Mieter zu erteilen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg hervor.
Im zugrunde liegenden Fall wollte ein Mieter einen
Das Amtsgericht Hamburg entschied zu Gunsten des Mieters. Denn der
Sollte der Mieter tatsächlich den
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.09.2013
Quelle: Amtsgericht Hellweg, ra-online (zt/WuM 1985, 256/rb)
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Dokument-Nr. 16576
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