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Möchte der Mieter in seiner Wohnungstür einen Türspion einbauen, um damit zu wissen, wer vor seiner Wohnungstür steht, so muss der Vermieter dem Einbau zustimmen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall wollten die Mieter einer in einem Hochhaus liegenden Wohnung in ihrer
Das Amtsgericht Hamburg entschied zu Gunsten der Mieter. Diesen habe ein Anspruch auf
Nach Auffassung des Amtsgerichts könne dem
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.03.2014
Quelle: Amtsgericht Hamburg, ra-online (zt/WuM 1980, 197/rb)
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Dokument-Nr. 17889
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