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Verweigert ein Taxifahrer ohne nachvollziehbare Gründe die Mitnahme zweier Fahrgäste mit Hunden, so verstößt er gegen seine Beförderungspflicht und es liegt eine Beförderungsverweigerung vor. Dies rechtfertigt für einen noch nicht taxenordnungswidrigkeitenrechtlich aufgefallenen Taxifahrer die Verhängung einer Geldbuße von 300 EUR. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 2013 weigerte sich ein
Das Amtsgericht Hamburg entschied, dass sich der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.09.2014
Quelle: Amtsgericht Hamburg, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 18747
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