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Stimmen die Eltern einer Fahrt ihres minderjährigen Kindes mit den öffentlichen Verkehrsmitteln nur unter der Bedingung zu, dass eine Fahrkarte erworben wird, so begründet eine Schwarzfahrt des Kindes kein Anspruch auf ein erhöhtes Beförderungsentgelt. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg hervor.
Im zugrunde liegenden Fall vergaß ein
Das Amtsgericht Hamburg entschied gegen die Hamburger Hochbahn. Dieser habe kein Anspruch auf ein
Die
Selbst wenn man in dem Überlassen von Geld an das Kind zum Kauf einer Fahrkarte eine
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.09.2013
Quelle: Amtsgericht Hamburg, ra-online (zt/NJW 1987, 448/rb)
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Dokument-Nr. 16791
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