kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Kauft sich ein 14jähriger mit seinem Taschengeld eine Airsoftgun mit Munition, so ist der zugrunde liegende Kaufvertrag unwirksam, wenn es an der Zustimmung der Eltern fehlt. Der Minderjährige kann daher die Rückzahlung des Kaufpreises verlangen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Freiburg hervor.
Lesetipp - refrago:
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein 14jähriger kaufte sich mit seinem
Das Amtsgericht Freiburg entschied zu Gunsten des Minderjährigen. Diesem habe ein Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises nach § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB zugestanden. Denn der Kaufpreis sei angesichts des unwirksamen Kaufvertrags ohne Rechtsgrund bezahlt worden. Die Unwirksamkeit habe sich daraus ergeben, dass der 14jährige zum Zeitpunkt des Kaufs beschränkt geschäftsfähig war und die
Der
Nach Auffassung des Amtsgerichts habe der Minderjährige auch nicht wegen seiner Kenntnis zur fehlenden
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.12.2013
Quelle: Amtsgericht Freiburg, ra-online (zt/NJW-RR 1999, 637/rb)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/AG-Freiburg_51-C-357097_Kauf-einer-Airsoftgun-mit-Taschengeld-Kaufvertrag-wegen-fehlender-Zustimmung-der-Eltern-unwirksam~N15921
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 15921
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.