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Erstattet ein Wohnungsmieter Strafanzeige und wird das Ermittlungsverfahren mangels Tatverdachts eingestellt, so stellt die Einlegung eines Rechtsmittels gegen den Einstellungsbescheid eine schwere Treuepflichtverletzung dar. Dies rechtfertigt die fristlose Kündigung des Mieters ohne vorherige Abmahnung. Dies hat das Amtsgericht Hamburg-Altona entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Zusammenhang mit einem
Das Amtsgericht Hamburg-Altona entschied zu Gunsten der Vermieterin. Sie habe das Mietverhältnis gemäß § 543 Abs. 1 BGB wirksam fristlos kündigen dürfen. Denn jedenfalls die
Nach Auffassung des Amtsgerichts sei eine vorherige
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.03.2018
Quelle: Amtsgericht Hamburg-Altona, ra-online (zt/ZMR 2016, 460/rb)
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