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Stellt ein Mieter gegen seinen Vermieter eine grundlose Strafanzeige, um damit dem Vermieter zu Schaden, so rechtfertigt dies die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses. Eine Strafanzeige gegen seinen Vermieter ist nur dann zulässig, wenn sie zur Wahrung der Interessen des Mieters dient. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Mieter einer Wohnung stellte gegen seine Vermieter
Das Landgericht Düsseldorf bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies daher die Berufung des Mieters zurück. Den Vermietern habe der Räumungs- und Herausgabeanspruch nach § 546 BGB und § 985 BGB zugestanden. Denn die
Eine grundlose
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.03.2015
Quelle: Landgericht Düsseldorf, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 20739
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