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Stellt ein Wohnungsmieter gegen seinen Vermieter unberechtigt eine Strafanzeige, so verletzt der Mieter nicht unerheblich seine mietvertraglichen Pflichten. Der Vermieter kann daher das Mietverhältnis nach § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB ordentlich kündigen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Gummersbach hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem die Mieter einer Wohnung ihren Vermieter im Dezember 2009
Das Amtsgericht Gummersbach entschied zu Gunsten des Vermieters. Ihm habe nach § 546 Abs. 1 BGB ein Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung zugestanden, da das
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.04.2016
Quelle: Amtsgericht Gummersbach, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 22542
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