wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Haldensleben, Urteil vom 24.08.2011
17 C 631/10 -

Betreiber einer Autowaschanlage haftet nicht für Schäden an PKW-Heckspoiler

Waschanlagenbetreiber kommt vertraglichen Verpflichtungen durch Hinweis auf erhöhtes Risiko für Autos mit Aufbauten ausreichend nach

Wurde eine Autowaschanlage ordnungsgemäß gewartet und wies keinerlei Fehlfunktion auf, haftet der Betreiber der Anlage nicht für Schäden an einem serienmäßigen PKW-Heckspoiler. Dies entschied das Amtsgericht Haldensleben.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls befuhr - wie bereits häufiger zuvor - mit seinem Toyota Auris, die zu einer Tankstelle gehörende Autowaschanlage. Diesmal wurde jedoch der serienmäßige Heckspoiler abgerissen, wodurch dem Kläger ein Schaden von rund 700 Euro entstand, den er von dem Waschanlagenbetreiber ersetzt verlangte.

Nutzung von Waschanlagen durch Fahrzeuge mit Aufbauten stellt erhöhtes Risiko dar

Das Amtsgericht Haldensleben wies die Klage jedoch ab. Der Richter vertrat die Auffassung, dass eine Waschanlage nicht so ausgestattet sein muss, dass jegliche Schäden an serienmäßigen Aufbauten vermieden werden müssen. Es ist bekannt, dass auch serienmäßige Spoiler in Waschanlagen abreißen können. Die Benutzung von Waschanlagen durch Fahrzeuge mit Aufbauten stellt daher ein erhöhtes Risiko dar. Der Waschanlagenbetreiber genügt seinen vertraglichen Verpflichtungen, wenn er auf dieses erhöhte Risiko vor Benutzung der Anlage hinweisen. Ein Schild, dass keine Haftung für alle zusätzlichen Aufbauten wie z.B. Dach- und Heckspoiler übernommen werde, reicht aus.

Fehlfunktionen der Waschanlage ausgeschlossen

Die Waschstraße selbst hatte keine Fehlfunktion. Hiervon hatte sich das Gericht mit Hilfe eines technischen Sachverständigen überzeugt.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.02.2012
Quelle: Landgericht Magdeburg/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/AG-Haldensleben_17-C-63110_Betreiber-einer-Autowaschanlage-haftet-nicht-fuer-Schaeden-an-PKW-Heckspoiler~N13010

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 13010 Dokument-Nr. 13010

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.