wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Coburg, Urteil vom 10.02.2009
11 O 440/08 -

Kein Schadenersatz für verbogenen Kofferraumdeckel in der Autowaschanlage

Beweisprobleme eines Autofahrers - Waschanlage lief seit Jahren beanstandungsfrei

Der Benutzer einer Autowaschanlage wollte vom Betreiber Schadenersatz in Höhe von über 7.600 €. Das Fahrzeug war bei Durchfahrt in der Trockenhalle beschädigt worden, weil sich der Kofferraumdeckel geöffnet hatte und durch die Trockenanlage verbogen worden war. Der Waschstraßenbenutzer behauptete, dass sich die Trocknungsanlage im Bereich des Kofferraumdeckels verhakt und diesen dadurch geöffnet habe. Der Betreiber der Waschstraße wies im Prozess nach, dass die Trocknungsanlage einwandfrei funktioniert hatte.

Der Kläger befuhr nach der Waschhalle mit seinem Pkw die Trockenhalle. Dort öffnete sich der Kofferraum und die Trockenanlage beschädigte den Kofferraumdeckel. Der Kläger meinte, dass daran nur die Trockenanlage schuld sein könne. Die Möglichkeit, dass er selbst aus dem Wageninneren versehentlich den Kofferraumdeckel geöffnet habe, schloss er aus, weil dann ein Warnsignal aufleuchte und ein Summton zu hören sei. Der Betreiber der Waschanlage gab an, dass diese seit Jahren beanstandungsfrei betrieben werde und der Kundendienst die Waschanlage alle 14 Tage warte. Die einzige Erklärung für das Öffnen des Kofferraumdeckels sei aus Sicht des Betreibers ein versehentliches Öffnen durch den Kläger.

Gerichtsentscheidung

Das Landgericht Coburg wies die Klage ab. Das Gericht hörte einen Sachverständigen an. Der Sachverständige schloss aus, dass ein ordnungsgemäß geschlossener Kofferraum durch die Trockenanlage geöffnet werden kann. Insbesondere waren an der Außenseite des Kofferraumdeckels keinerlei Beschädigungen festzustellen. Auch reichten die mechanischen Kräfte einer Trockenanlage nicht aus, um den Kofferraum zu öffnen. Einzige Erklärung für das Öffnen des Kofferraumdeckels sei das Betätigen eines Schalters im Fahrzeuginnenraum. Dazu sei nur der Kläger selbst in der Lage gewesen. Es sei nicht auszuschließen, dass der Kläger mögliche Warnhinweise durch Summton und Leuchte im Rahmen des Wasch- und Trockenvorgangs nicht mitbekommen habe. Der Kofferraumdeckel könne auch schon während des Waschvorgangs geöffnet gewesen sein. Das Gericht schloss sich den überzeugenden Ausführungen des Sachverständigen an und holte nicht, wie vom Kläger beantragt, ein neues Gutachten ein.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.11.2009
Quelle: ra-online, Landgericht Coburg

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/LG-Coburg_11-O-44008_Kein-Schadenersatz-fuer-verbogenen-Kofferraumdeckel-in-der-Autowaschanlage.news8838.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 8838 Dokument-Nr. 8838

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.