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Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 21.07.2006
32 C 518/06-22 -

Wer verkehrswidrig Grundstücksausfahrten blockiert, haftet bei Unfall mit

Unfall durch Falschparker

Das verkehrswidrige Abstellen eines Autos in einer Grundstückseinfahrt kann teuer werden. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Frankfurt hervor, dass einen Autofahrer, der seinen Wagen verkehrswidrig in einer Grundstückseinfahrt abstellte, eine Mithaftung bei einem späteren Unfall anlastete.

Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Autofahrer (Beklagter) sein Fahrzeug trotz Verbots vor einer Ausfahrt geparkt. Die Ausfahrt war hierdurch teilweise blockiert. Als ein anderer Autofahrer (Kläger) versuchte aus der Ausfahrt herauszufahren, prallte er mit seinem Fahrzeug gegen eine Mauer.

Vor dem Amtsgericht Frankfurt am Main stritten die Autofahrer darum, wer für den Unfall einzustehen habe. Das Gericht sah in dem verbotswidrigen Parken des Beklagten eine entscheidende Unfallursache und verurteilte ihn 25 % des Schadens zu tragen.

Zwar sei er nicht direkt in den Unfall verwickelt gewesen, denn die Fahrzeuge hätten sich ja nicht berührt, jedoch sei er mittelbar als Verursacher des Unfalls anzusehen. Aber auch der Kläger trage eine Mitschuld. Er habe trotz sichtbaren Hindernisses, dass das Auto des Beklagten darstellte, versucht, die Ausfahrt zu passieren. Er trage daher auch ein Mitverschulden, dass das Gericht hier als noch schwerwiegender einstufte, so dass er 75 % des Schadens zu tragen habe.

Siehe auch:

Vorsicht bei der Ausfahrt aus einem Gründstück (Amtsgericht Gotha, Urteil v. 19.07.2006 - 2 C 184/06 -)

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.03.2007
Quelle: ra-online

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