kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Ragt jemand mit seinem parkenden Auto in ein absolutes Halteverbot hinein und streift ein Dritter dieses Auto und beschädigt den Teil, der in dem Halteverbot abgestellt wurde, hat der Falschparker einen Teil seines Schadens selbst zutragen. Dies entschied das Amtsgericht München.
Im zugrunde liegenden Fall parkte Ende Januar 2009 ein Taxifahrer spätnachmittags seinen
Etwas später kam ein Omnibus an dem geparkten Taxi vorbei und streifte dieses. Dabei wurde die Stossfängerleiste hinten links eingekerbt, die Heckleuchte links verschrammt und das Seitenteil hinten links eingedrückt und verstaucht. Alle diese Teile des Taxis befanden sich im Bereich des absoluten Halteverbotes. Insgesamt entstand ein Schaden 3.588,- Euro.
Diesen Schaden wollte der Taxiunternehmer ersetzt bekommen. Das Busunternehmen sah sein Verschulden auch ein, sah aber auch ein
Die zuständige Richterin gab dem Taxifahrer nur zum Teil Recht:
Unter Abwägung aller Umstände sei eine Haftung des Busunternehmens zu 2/3 angemessen. Dabei sei zum einen zu berücksichtigen, dass der Kläger mit seinem Taxi so parkte, dass er 1,28 Meter ins absolute
Auf der anderen Seite sei die Strasse so breit, dass ein
Aus diesem Grund habe der Busunternehmer zwei Drittel des Schadens zu tragen. Nach dem er 60 Prozent davon bereits bezahlt hatte, sprach die Richterin dem Taxifahrer die Differenz noch zu und wies im Übrigen die Klage ab.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.04.2010
Quelle: ra-online, AG München
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/AG-Muenchen_341-C-1580509_Fahrzeug-teilweise-im-absoluten-Halteverbot-abgestellt-Bei-Beschaedigung-haftet-Fahrzeughalter-anteilig-mit~N9447
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 9447
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.