wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Erkelenz, Urteil vom 07.05.2009
8 C 351/08 -

Haarausfall nach Blondierung: 1.000 Euro Schmerzensgeldanspruch gegen Friseur

Haarschädigung durch nicht fachgerechte Blondierung ist Gesundheitsverletzung

Das Amtsgericht Erkelenz verurteilte den Inhaber eines Friseursalons zur Zahlung von Schmerzensgeld und Schadensersatz an eine Kundin, die in seinem Salon nicht fachgerecht blondiert worden war. Nach der Behandlung durch die Mitarbeiterin des Saloninhabers waren Haare am Hinterkopf der Klägerin abgebrochen, verfilzt und fielen aus.

Die Blondierung erfolgte gegen die Regeln des Handwerks. Sie hätte nur im Ansatz aufgetragen werden dürfen, wurde jedoch auch auf Längen und Spitzen aufgetragen. Die Folgen fielen der Klägerin erst nach dem Friseurbesuch auf. Als sie sich zu Hause föhnte und kämmte, fielen ihr große Büschel Haare aus. Sie waren verfilzt und am Hinterkopf ganz kurz und abgebrochen. Für diese Schädigung haftet der Inhaber des Salons.

Anspruch auf 1.000 Euro Schmerzensgeld

Das Gericht sprach der Klägerin ein Schmerzensgeld von 1.000 Euro gem. §§ 831 Abs. 1, 253 Abs. 2 BGB zu. Dass die Haare deutlich kürzer gewesen seien und sehr strapaziert und porös ausgesehen hätten, hätte ihr noch eine ganze Zeit lang zu schaffen gemacht. Ferner verurteilten die Richter den Beklagten zur Rückerstattung der bezahlten Friseurkosten von 60 Euro sowie zur Erstattung von Sachverständigen- und Rechtsanwaltskosten.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.08.2009
Quelle: ra-online (we)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/AG-Erkelenz_8-C-35108_Haarausfall-nach-Blondierung-1000-Euro-Schmerzensgeldanspruch-gegen-Friseur~N8227

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 8227 Dokument-Nr. 8227

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.