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Amtsgericht Erkelenz, Urteil vom 05.01.1994
6 C 509/93 -

"Baseballmütze-Fall": Haarausfall nach Friseurbesuch - Erhöhtes Schmerzensgeld bei Verhöhnung

6.000,- DM Schmerzensgeld für unsachgemäße Haarbehandlung beim Friseur mit nachhaltiger Schädigung des Haarwuchs in 3x5 cm großen Bereich

Ein Friseur muss nach einer fehlerhaften Haarbehandlung Schmerzensgeld zahlen, wenn einer Kundin großflächig die Haare ausfallen. Ein höheres Schmerzensgeld kann angemessen sein, wenn die Kundin verhöhnt wurde, etwa in dem ihr geraten wurde, eine Baseballmütze zu tragen. Dies hat das Amtsgericht Erkelenz entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall hatte eine Schülerin in einem Friseursalon ein 3-wöchiges Praktikum gemacht. Zum Dank für ihren Einsatz erhielt sie eine kostenlose Haarbehandlung. Leider fielen nach der Haarbehandlung einige Haare aus. Im Zentrum des behaarten Kopfbereichs entwickelte sich eine ca. 5,- DM große kahle Stelle. Eine Untersuchung in einer Hautklinik ergab, dass in einem Bereich von ca. 3x5 cm mit einem Haarwuchs auch in Zukunft nicht mehr zu rechnen sei.

Fehlerhafte Haarbehandlung

Das Amtsgericht Erkelenz verurteilte den Friseur zur Zahlung eines Schmerzensgelds von 6.000,- DM. Es war der Auffassung, dass der Friseur gegen seine Sorgfaltspflichten bei der Anwendung der zum Einsatz gekommen Chemikalien bei der Färbung der Haare verstoßen habe. Der Friseur habe vor der Behandlung nicht abgeklärt, wie die von ihm verwandten chemischen Mittel wirken würden.

Erhöhtes Schmerzensgeld wegen Verhöhnung

Das Verhalten des Friseurs und der hinter dem Friseur stehenden Haftpflichtversicherung stufte das Gericht als schmerzensgelderhöhend ein. Beide hätten keinerlei vergleichsweises Entgegenkommen gezeigt und "Abhilfevorschläge" angeboten, nach denen der Frau geraten wurde, dauernd eine Baseballmütze zu tragen. Dies habe die Frau geradezu als Verhöhnung ihres Schicksals ansehen müssen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.10.2011
Quelle: ra-online, Amtsgericht Erkelenz (vt/pt)

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Fundstellen in der Fachliteratur:
  • VersR 1995, 797Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR), Jahrgang: 1995, Seite: 797
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