wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 07.01.2000
19 U 62/99 -

3000,- DM Schmerzensgeld für Haarschädigung durch eine Dauerwellen­behandlung

Verlust des Haupthaars

Wird nach einer Dauerwellen­behandlung bei gleichzeitigem Färben der Haare durch das anschließende Anbringen einer Extensionsfrisur das Haar so nachhaltig geschädigt, dass es an der Wurzel abbricht, die Klägerin über einen längeren Zeitraum eine Perücke tragen muss und unter dem Verlust ihres Haupthaares seelisch leidet, ist ein Schmerzensgeld in Höhe von 3.000,00 DM angemessen. Dies entschied das Oberlandesgericht Köln.

Im zugrunde liegenden Fall hatte eine Frau bei einem Friseur verschiedene Haarbehandlungen in einem kurzen Zeitraum durchführen lassen. Zunächst ließ sie sich die Haare am 31.07.1993 färben und danach eine Dauerwelle machen. Am 3. und 4.08.1993 wurde dann eine Extensionsfrisur angebracht. Eine weitere Haarbehandlung erfolgte am 2.9.1993.

Friseur missachtete Regeln der Technik

Das Gericht kam zu der Auffassung, dass die Haarbehandlungen nicht den Regeln der Technik entsprachen. Es verurteilte den Friseur zur Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von 3.000,- DM (§ 847 Abs.1) Der Schadensersatzanspruch folge aus §§ 823 Abs. 1 und 2 BGB in Verbindung mit § 223 StGB.

Zu viele chemische Behandlungen auf einmal

Ein Sachverständiger führte vor Gericht aus, dass es grundsätzlich nicht tunlich sei, Dauerwellen und Färbungen an einem Tag durchzuführen. Es handele sich um zwei chemische Behandlungen, die in einem Abstand von einigen Wochen durchgeführt werden sollten. Auch eine Extension nach kurz zuvor chemisch behandeltem Haar könne gefährlich sein. Die Dehnfähigkeit von zuvor dauergewelltem und gefärbtem Haar sei extrem herabgesetzt. Werde in vorgeschädigtem Haaransatz eine Extensionsfrisur gemacht, so breche das Haar unweigerlich bei Belastung kleinster Art ab (z.B. Kämmen mit grobem Kamm/Afrokamm).

Hinsichtlich des Schmerzensgeldes stellte das Gericht fest, dass die Haare der Frau in entstellender Weise geschädigt worden seien. Die Frau habe über einen längeren Zeitraum eine Perücke tragen müssen und habe unter der Beeinträchtigung ihres Haupthaares erheblich seelisch gelitten, da sie als Dozentin für Steuerbuchhaltung in der Öffentlichkeit stehe.

Nur 3.000,- DM Schmerzensgeld

Das Oberlandesgericht hielt - anders als zuvor das Landgericht - 3.000,- DM Schmerzensgeld für angemessen und ausreichend. Das Landgericht hatte 6.000,- DM Schmerzensgeld zugesprochen. Dieser Betrag erschien dem Oberlandesgericht aber zu hoch, weil die Beeinträchtigungen der Frau nur vorübergehend waren und weil kein Dauerschaden eingetreten sei.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.10.2011
Quelle: ra-online, Oberlandesgericht Köln (vt/pt)

Vorinstanz:
  • Landgericht Köln, Urteil vom 22.02.1999
    [Aktenzeichen: 21 O 366/96]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Urteile zu den Schlagwörtern:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • JurBüro 2000, 611Zeitschrift: Das juristische Büro (JurBüro), Jahrgang: 2000, Seite: 611
  • MDR 2000, 768Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR), Jahrgang: 2000, Seite: 768
  • NJW-RR 2000, 1344Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR), Jahrgang: 2000, Seite: 1344
  • VersR 2001, 651Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR), Jahrgang: 2001, Seite: 651
Ähnliche Urteile finden Sie mit unserem Suchvorschlag:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/OLG-Koeln_19-U-6299_3000-DM-Schmerzensgeld-fuer-Haarschaedigung-durch-eine-Dauerwellenbehandlung.news11667.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 11667 Dokument-Nr. 11667

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.