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Kann ein Starfotograf die Negative zu einem Fotoshooting vorlegen, so spricht dies dafür, dass er auch der Fotograf der Bilder ist. Wird ein Bild des Shootings unberechtigt genutzt, so steht dem Fotografen ein Anspruch auf Schadenersatz nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie zu. Dies hat das Amtsgericht Düsseldorf entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 2008 bot eine Frau über eine Auktionsplattform im Internet eine Foto-Autogrammkarte einer bekannten Schauspielerin an. Ein Starfotograf behauptete daraufhin, er sei der
Das Amtsgericht Düsseldorf entschied zu Gunsten des Fotografen. Diesem habe ein Anspruch auf
Darüber hinaus habe dem Fotografen nach Auffassung des Amtsgerichts gemäß § 97 UrhG ein Anspruch auf Schadenersatz nach den Grundsätzen der
Zusätzlich habe er einen
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.02.2014
Quelle: Amtsgericht Düsseldorf, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 17658
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