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Nimmt ein Reiseveranstalter die Umbuchung eines Fluges vor und kommt es daher zu einer Nichtbeförderung, so steht dem Reisenden gegen die Fluggesellschaft ein Anspruch auf Ausgleichszahlungen nach der Fluggastrechteverordnung zu. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Bremen hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Familie buchte bei einer Reiseveranstalterin eine Pauschalreise nach Heraklion. Ein paar Tage vor Beginn der Reise im Oktober 2009 wurde die Familie jedoch davon informiert, dass ihr Rückflug umgebucht wurde. Aufgrund dessen, dass die
Das Amtsgericht Bremen entschied zu Gunsten der Familie. Jedem Familienmitglied habe ein Anspruch auf
Die
Zudem sei zu beachten, so das Amtsgericht weiter, dass die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.05.2014
Quelle: Amtsgericht Bremen, ra-online (zt/RRa 2014, 97/rb)
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Dokument-Nr. 18272
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