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Einem Fluggast steht nach Art. 7 der Fluggastrechteverordnung (FluggastVO) kein Anspruch auf Ausgleichszahlung zu, wenn er aufgrund einer durch den Reiseveranstalter veranlassten Flugstornierung nicht befördert wird. In diesem Fall ist die Fluggesellschaft nicht verantwortlich für die Nichtbeförderung. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Rüsselsheim hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall beabsichtigte eine Reisende im Oktober 2014 von Santorin in Griechenland zurück nach München zu fliegen. Am Abfertigungsschalter erfuhr sie jedoch, dass die Reiseveranstalterin den Rückflug einen Tag zuvor storniert hatte und somit eine Beförderung der Reisenden nicht erfolgen könne. Die Reisende buchte daraufhin einen Ersatzflug und klagte anschließend gegen die
Das Amtsgericht Rüsselsheim entschied gegen die Klägerin. Ihr stehe kein Anspruch auf
Da sich die Klägerin zur Buchung des Fluges der Reiseveranstalterin bedient hatte, so das Amtsgericht, sei diese befugt gewesen, gegenüber der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.05.2017
Quelle: Amtsgericht Rüsselsheim, ra-online (zt/RRa 2017, 85/rb)
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Dokument-Nr. 24309
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