wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Brandenburg a. d. Havel, Urteil vom 28.06.2013
31 C 279/11 -

Recht zur Mietminderung von bis zu 10 % bei Behaglichkeits­beeinträchtigung durch Zugluft

Durch Zugluft verursachte mögliche Wohnungsabkühlung kann höheren Heizungsbedarf begründen

Kommt es wegen Zugluft zu einer Beeinträchtigung des Wohlbefindens des Mieters, so kann dies in den Monaten von November bis März eine Mietminderung von 10 % und in den Monaten von April bis Oktober eine Minderung von 5 % der Brutto-Miete rechtfertigen. Zudem kann es durch die Zugluft zu einer Abkühlung der Wohnung und somit zu einem höheren Heizungsbedarf kommen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Brandenburg hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall minderte die Mieterin einer Dachgeschosswohnung ihre Miete, da es aufgrund von Zugluft in der Wohnung zu einem erheblich größeren Heizungsbedarf gekommen sein soll. Die Vermieterin stritt dies aber ab, so dass der Fall vor Gericht kam.

Recht zur Mietminderung bestand

Das Amtsgericht Brandenburg entschied zu Gunsten der Mieterin. Ihr habe ein Recht zur Mietminderung zugestanden. Angesichts des durch die Zugluft entstandenen Mangels habe sie ihre Miete in den Monaten von November bis März um 15 % und in den Monaten von April bis Oktober um 5 % mindern dürfen. Das Gericht ging dabei von der Brutto-Miete aus.

Beeinträchtigung des Wohlbefindens durch Zugluft

Ein Sachverständigengutachten habe gezeigt, so das Amtsgericht weiter, dass es zu Luftgeschwindigkeiten in der Wohnung von bis zu 10 m/s gekommen ist. Dies sei weder mit der Wärmeschutzverordnung noch mit den bauphysikalischen Regeln zur Einhaltung eines als behaglich einzustufenden Zustands vereinbar gewesen. Der Grenzwert der DIN 4108-7 sei erheblich überschritten worden. Durch den Luftzug sei das physische Wohlbefinden des Mieters beeinträchtigt worden.

Zugluft verursachte geringen Heizungsmehrbedarf

Der Sachverständige habe zudem ausgeführt, dass es infolge von Zugluft zu einer geringen Abkühlung der Wohnung kommen kann, wenn die Außenlufttemperatur deutlich geringer ist als die Innentemperatur und durch einen entsprechenden Druckunterschied ein gesteigerter Luftwechsel stattfindet. Die dadurch entstehende kühlere Innentemperatur könne zu einem erhöhten Heizungsbedarf führen, welcher im vorliegenden Fall nach Auffassung des Sachverständigen aber gering ausgefallen sei.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.07.2014
Quelle: Amtsgericht Brandenburg, ra-online (vt/rb)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • IMR 2014, 1020 (Hans-Bernd Hülsmann)Zeitschrift: Immobilien- und Mietrecht (IMR), Jahrgang: 2014, Seite: 1020, Entscheidungsbesprechung von Hans-Bernd Hülsmann
  • ZMR 2014, 44Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR), Jahrgang: 2014, Seite: 44

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/AG-Brandenburg-a-d-Havel_31-C-27911_Recht-zur-Mietminderung-von-bis-zu-10-Prozent-bei-Behaglichkeitsbeeintraechtigung-durch-Zugluft.news18460.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 18460 Dokument-Nr. 18460

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.