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Der Beschluss einer Wohnungseigentümergemeinschaft, dass die Hundehaltung einer Genehmigung durch die Mehrheit der Wohnungseigentümer bedarf, entspricht ordnungsgemäßer Verwaltung und ist damit zulässig. Dies hat das Amtsgericht Bonn entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Auf einer Eigentümerversammlung im August 2018 wurde mehrheitlich beschlossen, dass die
Das Amtsgericht Bonn entschied gegen die Klägerin. Es entspreche ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn eine
Die Unwirksamkeit des Beschlusses ergebe sich nach Ansicht des Amtsgerichts auch nicht daraus, dass der Beschluss nicht die Gründe für die Verweigerung der
Der Wohnungseigentümer sei auch nicht schutzlos gestellt, so das Amtsgericht. Denn das im Einzelfall ausgesprochene Verbot der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.01.2019
Quelle: Amtsgericht Bonn, eingereicht durch Rechtsanwälte Neumann & Neumann, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 26955
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