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Eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann ein Hundehaltungsverbot mit Erlaubnisvorbehalt beschließen. Dabei müssen die Kriterien, unter denen eine Hundehaltung genehmigt werden kann, nicht aufgeführt werden. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Wohnungseigentümerin erhob im Jahr 2021 vor dem Amtsgericht Gießen Klage gegen ein Beschluss. Dieser lautete auszugsweise: "Das Halten von Hunden ist nicht gestattet, es sei denn, die Mehrheit der Wohnungseigentümer fasst einen entsprechenden Beschluss, durch den die
Das Landgericht Frankfurt a.M. entschied zu Gunsten der Beklagten. Zunächst stehe der Wohnungseigentümergemeinschaft eine Beschlusskompetenz über ein
Nach Auffassung des Landgerichts entspreche der Beschluss über das
Es sei nach Ansicht des Landgerichts auch nicht erforderlich, dass in dem Beschluss bereits die Kriterien aufgeführt werden, unter denen eine
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.05.2023
Quelle: Landgericht Frankfurt a.M., ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 32908
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