kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Fertigt eine Privatperson Fotos von Hundehaltern an, um damit Vorschriften des Naturschutzes im Wege des Ordnungswidrigkeitenverfahrens durchzusetzen, ist darin ein unzulässiger Eingriff in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht der betroffenen Hundehalter zu sehen. Soweit die Privatperson nicht selbst Opfer der Ordnungswidrigkeit ist, steht ihr kein schutzwürdiges Interesse an der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten zu. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Bonn hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall fertigte ein selbst ernannter Ordnungshüter
Das Amtsgericht Bonn gab der Unterlassungsklage statt. Zur Begründung führte es aus, dass ein selbst ernannter Ordnungshüter zum Zwecke der Beweissicherung keine heimlichen
Das Landgericht Bonn bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies daher die Berufung des Hobby-Ordnungshüters zurück. Dem fotografierten
Soweit der selbst ernannte Ordnungshüter durch die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.06.2015
Quelle: Landgericht Bonn, ra-online (vt/rb)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/LG-Bonn_5-S-4714_Anfertigung-von-Fotos-durch-Privatpersonen-zur-Verfolgung-von-Ordnungswidrigkeiten-regelmaessig-unzulaessig~N21109
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 21109
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.